COVID-19 PANDEMIE:

Die aktuelle Situation aufgrund der Covid-19 Pandemie hat maßgeblichen Einfluss auf wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse. Bitte informieren Sie sich bei der Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und allen anderen Berufsvertretungen über Fördermaßnahmen der Landes- und Bundesregierungen. Hinsichtlich Steuerherabsetzungen setzten Sie sich mit den Finanzämtern oder Steuerberatern in Verbindung. Bei rechtlichen Angelegenheiten zB Mietverträgen etc   stehen wir gerne zur Verfügung. Die Kanzleimitarbeiterinnen und die Rechtsanwälte Mag. Seidl, Mag. Schmiedl und Dr. Emesz sind telefonisch und per Email für Sie erreichbar!

 

ENTSCHÄDIGUNGSANTRÄGE NACH DEM EPIDG:

Sollte Ihr Betrieb von einer Schließungsmaßnahme der Bundesregierung oder der Landesregierung betroffen sein, sind binnen sechs Wochen nach Aufhebung der Maßnahme Anträge bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft des Unternehmenssitzes zu stellen. Die Kanzlei hilft Ihnen gerne bei der Erstellung solcher Entschädigungsanträge. 

 

 

NEUE REGELUNGEN ZUM ZWEITWOHNSITZ IN SALZBURG:

Für alle Eigentumserwerber im Land Salzburg ist auf die Frist zum 31.12.2019 zur Abgabe der Erklärung über die künftige Verwendung als Zweitwohnung gemäß § 86 Abs. 15 ROG zu achten. Wer sein Eigentum vor mehr als drei Jahren erworben hat und dieses nicht zu Hauptwohnzwecken im Jahr 2019 verwendet hat, konnte bis 31.12.2019 die weitere Verwendung als Zweitwohnung „legalisieren“. Wenn sich das Eigentumsobjekt im Zweitwohnsitzgebiet befindet ist keine Erklärung erforderlich. 

 

Ob die Deklarierung als Zweitwohnsitze bis zum 31.12.2019 verfassungsmäßig erfolgt ist, wird in einem der Kanzlei bekannten Fall vom Verfassungsgerichtshof geprüft bzw. wurde ein Antrag auf Prüfung gestellt. Sollten Sie in einer Zweitwohnsitzrechtsangelegenheit betroffen sein, helfen wir gerne weiter. 

  

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Kanzlei wenden.